EINE LEHRE BEI DER KANTONALEN VERWALTUNG BASEL-LANDSCHAFT?
ZIVILRECHTSVERWALTUNG
Die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft ist Teil der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft. Sie ist zuständig für die Umsetzung des Bundes- und des kantonalen Zivilrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Die Dienststelle erbringt die Dienstleistungen des Grundbuch- und des Handelsregisteramtes, der behördlichen Teile des Erbrechts, des Betreibungs- und Konkursamtes, des Zivilstandswesens sowie bezüglich der Adoptionen und Namensänderungen.
Die Lernenden der Zivilrechtsverwaltung starten ihre Lehrzeit auf dem Betreibungs- und Konkursamt in Liestal. Das Betreibungs-amt unterstützt den Gläubiger bei der Eintreibung von geschuldeten Forderungen. Nach einem Exkurs auf dem Konkursamt, das den Auftrag verfolgt, die Aktiven der in Konkurs geratenen Firmen, Personen oder ausgeschlagenen Erbschaften zu verwerten, geht es im 2. Lehrjahr weiter nach Arlesheim auf das Grundbuchamt. Das Grundbuch bildet den Rechtszustand aller Grundstücke im Kanton ab. Es zeigt die Eigentumsverhältnisse und alle Berechtigungen und Belastungen auf jedem einzelnen Grundstück. Ebenfalls im 2. Lehrjahr werden die Lernenden im Support in den Bereichen Finanzen und Material wertvolle Einblicke erhalten. Der Schlussspurt findet auf dem Erbschaftsamt statt. Als Eröffnungsbehörde für Testamente und Erbverträge, trifft es Sicherungsmassnahmen zum Schutz des Erbgangs und nimmt die Erbschaftsinventare auf.
Die Lernenden der Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft mit den Lernorten Liestal (14 Monate) und Arlesheim (22 Monate) schauen auf eine spannende und abwechslungsreiche Lehrzeit zurück.
Voraussetzungen für diesen Beruf
Voraussetzungen
WICHTIG ZU WISSEN
- Erfahrene und motivierte Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bilden aus.
- Ein jährliches Herbstlager für Lernende vermittelt Sozialkompetenzen und stärkt das Netzwerk. Die Kosten dafür übernimmt der Kanton und das Lager gilt als Arbeitszeit.
- Die Berufsfachschule besuchst du während 1–2 Tagen/Woche im Bildungszentrum kvBL in Liestal. www.grundbildung.kvbl.ch
- Ein Sprachaufenthalt während der Lehrzeit wird grundsätzlich finanziert. In der Lehre mit Berufsmatur werden beide Sprachaufenthalte (Englisch und Französisch) finanziert.
- Im Anschluss an die Lehre kann bei Eignung in der kantonalen Verwaltung ein Berufspraktikum absolviert werden (befristet bis 12 Monate).